AKTUELLES

Liebe Patienten,

zum 07. April 2023 sind die letzten Corona-Beschränkungen ausgelaufen, somit auch die Pflicht der Patienten zum Tragen einer FFP2- oder normalen Gesichtsmaske in Arztpraxen, Krankenhäusern o.Ä.

Wir möchten Sie jedoch höflich bitten, weiterhin eine solche Maske zu tragen, wenn Sie aufgrund eines grippalen Infekts, einer Erkältung, einer Magen-Darm-Infektion o.Ä. zu uns in die Praxis kommen. Dies dient dem Schutz der Praxismitarbeiter und der anderen Patienten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihr

Dr. Dominik Stolz und Praxisteam

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung wird zum 01. Januar 2024 das elektronische Rezept verpflichtend eingeführt. Ausnahmen hiervon sind vom Gesetzgeber nur in Einzelfällen (z.B. bei nicht funktionierender Technik) vorgesehen. Die Nutzung des E-Rezepts, der e-AU etc. bzw.. deren einwandfreie Funktion setzen voraus, dass vor Erstellung des jeweiligen Formulars zwingend die Versichertenkarte in der Praxis eingelesen sein oder ein anderer Versicherungsnachweis (Bescheinigung der Krankenkasse über die Mitgliedschaft) vorliegen muss. Ein Foto der Versichertenkarte (z.B. per Mail) reicht hierfür nicht aus. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Pflicht zum Nachweis dabei beim Patienten liegt. Es ist nicht die Aufgabe der Arztpraxis, bei der Krankenkasse anzurufen o. Ä. Dies gilt auch im Falle der telefonischen Krankschreibung.

Das elektronische Rezept wird in der Praxis erstellt und kann papierlos in jeder Apotheke eingelöst werden. Anfänglich stellen wir auf Wunsch noch einen Papierausdruck zur Verfügung. Der zeitliche Aufwand in der Arztpraxis für das e-Rezept ist jedoch leider höher als bei den bisherigen konventionellen Rezepten. Daher können vormittags bestellte Rezepte frühestens am Nachmittag eingelöst werden, alle anderen Rezepte am Folgetag. Ausnahme hiervon sind Notfallverordnungen (z.B. Antibiotika, Schmerzmittel,…). Medikamente, die dauerhaft eingenommen werden, sind keine Notfallverordnungen und müssen rechtzeitig bestellt werden. Das Einlösen in der Apotheke erfolgt z.B. durch Einlesen der Versichertenkarte in der Apotheke oder durch Vorlage des Papierausdrucks.